ADAC

Der Mandant verlässt sich darauf, bei dem ADAC ordnungsgemäß versichert zu sein, das heißt, dass der ADAC die Rechtsanwaltsgebühren ausgleicht: Pustekuchen. Der ADAC meint, es komme darauf an, ob das Mitglied ein eigenes oder fremdes Auto geführt hat. Dem Mandant wird fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr vorgeworfen. Das bedeutet, die Fahrerlaubnis ist akut bedroht. Jetzt muss der Mandant fürchten, dass er trotz jahrelanger Beitragszahlungen ohne Rechtsanwalt da steht, weil sich der ADAC auf angebliche Bedingungen stützt, die in seinem Kleingedruckten stehen und den Sinn der Mitgliedschaft im ADAC aushöhlen. Wen wundert es, wenn die Mitglieder den ADAC verlassen.