Es geht bei einem Mandanten um den Führerschein. Die DEURAG in Wiesbaden nimmt an, dass es sich nur um eine Sache mit mittlerer Bedeutung für den Mandanten handelt und gleicht lediglich die Mittelgebühr aus. Bereits während der alten Rechtslage war wegen den Führerscheins die Überschreitung der Mittelgebühr gerechtfertigt. Die DEURAG hofft, dass wir nicht wegen der Differenz von wenigen Euro (ca. 100 Euro) gegen die DEURAG klagen.
ADAC
Der Mandant verlässt sich darauf, bei dem ADAC ordnungsgemäß versichert zu sein, das heißt, dass der ADAC die Rechtsanwaltsgebühren ausgleicht: Pustekuchen. Der ADAC meint, es komme darauf an, ob das Mitglied ein eigenes oder fremdes Auto geführt hat. Dem Mandant wird fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr vorgeworfen. Das bedeutet, die Fahrerlaubnis ist akut bedroht. Jetzt muss der Mandant fürchten, dass er trotz jahrelanger Beitragszahlungen ohne Rechtsanwalt da steht, weil sich der ADAC auf angebliche Bedingungen stützt, die in seinem Kleingedruckten stehen und den Sinn der Mitgliedschaft im ADAC aushöhlen. Wen wundert es, wenn die Mitglieder den ADAC verlassen.