Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung ist kaum als solche zu bezeichnen. In nahezu jedem Fall verweigert sie die Leistung der Rechtsanwaltsvergütung. Wer an die D.A.S.- Beiträge leistet, hat sich einen zweiten Gegner dazu gekauft. Wir müssen in fast jedem Fall gegen die D.A.S. klagen und raten dringend zur Kündigung.