Es geht bei einem Mandanten um den Führerschein. Die DEURAG in Wiesbaden nimmt an, dass es sich nur um eine Sache mit mittlerer Bedeutung für den Mandanten handelt und gleicht lediglich die Mittelgebühr aus. Bereits während der alten Rechtslage war wegen den Führerscheins die Überschreitung der Mittelgebühr gerechtfertigt. Die DEURAG hofft, dass wir nicht wegen der Differenz von wenigen Euro (ca. 100 Euro)  gegen die DEURAG klagen.